Eigenbelege - Fremdbelege
Fülle die Lücken aus!
Belege erfüllen in einem Betrieb mehrere Aufgaben: Zum einen würde es ohne schriftliche Aufzeichnungen der
Aufbewahrungspflicht
Ausgangsrechnungen
Belegen
Betriebsprüfer
Beweise
Eigenbelegen
Eingangsrechnungen
Ersatz
Fremdbelege
Geschäftsfälle
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drunter und drüber gehen. Es ist schließlich unmöglich sich alle Geschäftsfälle zu merken. Mit den Belegen lässt sich dann beweisen, dass die Einnahmen und Ausgaben korrekt und vollständig abgewickelt wurden. Dies ist nicht nur für die
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selber wichtig. Sollte nämlich ein
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des Finanzamts die Buchführung überprüfen, dienen die Belege als
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.
Bei
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unterscheidet man zwischen Eigenbelegen und Fremdbelegen.
Unter
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versteht man Kopien von Schriftstücken, die aus dem Betrieb herausgegangen sind. Das sind bspw.
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oder Briefe an Geschäftspartner. Ebenso zählen
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Schriftstücke wie bspw. Lohn- und Gehaltslisten oder Quittungen zu den Eigenbelegen.
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hingegen sind Originale von Schriftstücken, die im Betrieb eingegangen sind. Beispiele:
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, Briefe von Geschäftspartnern, Kontoauszüge.
Sollte ein Beleg verlorengehen, so ist ein
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- oder Notbeleg zu erstellen.
Für Belege gilt eine
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von zehn Jahren!
Fertig?
OK